In diesen Tagen werden in den Bundesländern die Voraussetzungen für die Notbetreuung von Kindern in Kitas erleichtert. Dadurch kommen mehr Kinder in die Betreuung, was eine Herausforderung für die Einrichtungen bedeutet.
Was ist jetzt unbedingt zu tun?
Es muss eine Gefährdungsbeurteilung erstellt werden. Dies verlangen sowohl das Arbeitsschutzgesetz als auch die Biostoffverordnung. Darin sollten die folgenden Fragen beantwortet werden.
Frage nach, wer von den Beschäftigten besonderen Risikogruppen angehört. Diese sollten möglichst nicht in der Notbetreuung eingesetzt werden. Ein generelles Beschäftigungsverbot gibt es nicht. Hier können Einschätzungen des Hausarztes oder des Betriebsarztes helfen.
Wenn möglich, sollten die Kleingruppen immer von den gleichen Personen betreut werden.
Hier wird in der Regel im Hygieneplan schon beschrieben, wann z.B. Hygienehandschuhe zu tragen sind. Besprich die Notwendigkeit zum Tragen von Mund-Nase-Abdeckungen mit Deinen Kolleg*innen. Die BGW als Berufsgenossenschaft, die viele Erzieher*innen versichert, sieht es in der Gefährdungsbeurteilung nicht explizit vor.
Die Kindergruppen sollten möglichst klein sein, häufig wird von etwa 5 Kindern gesprochen. Die Gruppen dürfen sich nicht vermischen und sollten nach Möglichkeit eigene Sanitärräume nutzen. Wo dies nicht möglich ist, kann eine zeitlich versetzte Nutzung der Räume organisiert werden. Als Leitung solltest Du mit dem Träger klären, nach welchen Kriterien die Betreuungsplätze vergeben werden, wenn mehr Anmeldungen kommen. Wichtig ist hier die Transparenz. Und alle Kinder mit Anzeichen einer Krankheit sollten sofort abgeholt werden.
Hier folgen einige Beispiele:
- Händedesinfektion weiterhin wie im Hygieneplan beschrieben (auch den Hautschutz und die Hautpflege beachten)
- sofortiges Händewaschen nach dem Eintreffen in der Kita und häufiger im Verlauf des Tages (mind. 20 Sekunden mit Wasser und Seife)
- nur Papierhandtücher verwenden
- häufig lüften (hier sollten genaue Zeiten festgelegt werden, „regelmäßig“ hat für jeden eine andere Bedeutung)
- häufiges Reinigen von Türklinken
- Hände aus dem Gesicht fernhalten
- Husten und Niesen in ein Taschentuch oder in die Armbeuge, nicht in die Hand
- Händewaschen bei Bedarf (mind. 20 s),
- Händeschütteln vermeiden
Die in der Gefährdungsbeurteilung festgelegten Maßnahmen müssen den Beschäftigten bekannt gemacht werden. Dazu eignet sich auch die Erstellung einer Betriebsanweisung. Wichtig ist auch, dass die Abläufe bei Verdacht einer Erkrankung mit dem Coronavirus oder nach direktem Kontakt mit Coronaerkrankten für alle Beschäftigten klar sind. In diesen Fällen müsst Ihr das zuständige Gesundheitsamt einbinden.
Hier ein Vorschlag: die Kinder werden draußen von den Erzieher*innen in Empfang genommen. Die Eltern kommen nicht in die Einrichtung. (Eine Einrichtung, die ich betreue, setzt einen „Corona-Teppich“ für die Kinderübergabe ein. Die Eltern setzen das Kind darauf und die Erzieher*innen holen es ab, so dass ein enger Kontakt mit den Eltern vermieden wird.
Vereinbare notwendige Gespräche mit den Eltern telefonisch, um den Kontakt so gering wie möglich zu halten. Halte konsequent Abstand von mindestens 1,50 m.
Die Kinder sollten möglichst viel draußen betreut werden. Sucht Beschäftigungsangebote aus, die möglichst wenig Nähe erfordern. Denkt bitte auch an das Spielzeug. Vielleicht ist es besser, die Menge des Spielzeugs zu begrenzen, damit eine hygienische Reinigung bei Bedarf möglich ist.
Noch ein paar Worte zum Desinfizieren. Es sind Desinfektionsmittel einzusetzen, die begrenzt viruzid sind, das sind in der Regel genau die, die Ihr bereits im Kitaalltag einsetzt. Eine flächendeckende Desinfektion ist auch weiterhin nicht erforderlich. Setzt die Desinfektionsmittel nur genau dort ein, wo es im Hygieneplan beschrieben ist. Händewaschen mit Wasser und Seife reicht für die Kinder aus, sie müssen die Hände nicht desinfizieren.
Zur Unterstützung bei der Gefährdungsbeurteilung gibt es eine Vorlage von der BGW (Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege), die hier heruntergeladen werden kann: >> Muster-Gefährdungsbeurteilung „Kinderbetreuung/Kita“ << und viele Bundesländer oder die Unfallkassen haben Merkblätter erstellt.
Natürlich könnt Ihr Euch auch Unterstützung bei Euren Betriebsärzten und Fachkräften für Arbeitssicherheit holen. Meine Kunden machen davon sehr viel Gebrauch.
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